Kontakt

Forensische Psychiatrie des Jugendalters und der Adoleszenz
Oranienburger Str. 285
13437 Berlin

Informationen zur Klinik

Unterbringungsmodus

Die Patienten sind durch ein Amts- oder das Landgericht untergebracht. Folgende Paragraphen kommen zur Anwendung:

  • § 7 JGG, Maßnahmen zur Besserung und Sicherung in Verbindung mit § 63 StGB, Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik
  • § 64 StGB, Unterbringung wegen des Hanges Alkohol oder andere berauschende Drogen im Übermaß zu konsumieren
  • §§ 20, 21 StGB, Schuldunfähigkeit oder verminderte Schuldfähigkeit
  • § 126a StPO, vorläufige Unterbringung bei Verdacht auf Vorliegen einer psychischen Erkrankung während der Tat
  • § 81 StPO, Unterbringung zur Beobachtung • § 105 JGG, Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende

Anlassstraftaten

Anlassstraftaten sind ausschließlich schwerwiegende Straftaten: schwere und gefährliche Körperverletzung, Raubdelikte, Tötungsdelikte, Sexualstraftaten, Brandstiftung

Personelle Ausstattung

Die Behandlung erfolgt durch forensisch erfahrene Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie, Psychotherapeuten, Psychologen, Pädagogen, Sozialarbeiter, Krankenpfleger, Erzieher, Ergotherapeuten, Kreativtherapeuten und Sporttherapeuten gehören.

Beschulung

Eine Beschulung findet für alle Patienten ohne einen entsprechenden Lockerungsstatus in der Klinik statt. Patienten mit einem entsprechenden Lockerungsstatus können Außenschulen besuchen. Alle Patienten erwerben im Jugendmaßregelvollzug einen Schulabschluss.

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