Die Vivantes Rehabilitation ist für folgende Maßnahmen der Leistungsträger (Rentenversicherungsträger und Krankenkassen) zugelassen:
Bei Antritt eines Heilverfahrens (HV) muss die Primärtherapie abgeschlossen und eine ausreichende Belastbarkeit und Motivation der Patienten für die aktive Teilnahme am Rehabilitationsprozess gegeben sein.
Das ambulante Rehabilitationszentrum sollte in einer zumutbaren Fahrtzeit erreicht werden können. Für Betroffene, denen die Benutzung öffentlicher Verkehrmittel nicht möglich ist, stellt die Einrichtung nach Rücksprache einen Fahrdienst zur Verfügung.
Zur Klärung medizinischer und verfahrenstechnischer Fragen stehen die Mitarbeiter in der Rubrik Ansprechpartner gerne zur Verfügung.