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Klinik für Suchtmedizin

Substitutionsgestützte Behandlung

Die Klinik für Suchtmedizin im Vivantes Humboldt Klinikum bietet im Rahmen der stationären und tagesklinischen Behandlung eine substitutionsgestützte Behandlung Opioidabhängiger nach den Richtlinien der Bundesärztekammer an.

Unter welchen Bedingungen ist eine substitutionsgestützte Behandlung in der Klinik für Suchtmedizin möglich?

Das Behandlungsspektrum der Klinik für Suchtmedizin in Berlin-Reinickendorf umfasst auch eine substitutionsgestützte Behandlung bei Opiatabhängigkeit nach den aktuellen Richtlinien der Bundesärztekammer.

Entsprechend dieser Richtlinie erfolgt vor Einsatz von Substitutionsmitteln nach vorheriger eingehender Indikationsstellung aufgrund der individuellen Vorgeschichte des/der Patient*in und dem aktuellen Untersuchungsbefund. Dies kann daher ausschließlich im Rahmen einer (teil-) stationären Behandlung und damit nicht im Akutfall im Rahmen einer Rettungsstellensituation erfolgen.

In welchen Fällen findet eine Anwendung von Substitutionsmitteln statt?

Besteht eine (teil-) stationäre Behandlungsindikation, wenden wir Substitutionsmittel in folgenden Fällen an:

  1. Im Regelfall findet die substitutionsgestützte Behandlung im Rahmen einer Kooperation mit substituierenden Arztpraxen wie z.B. während einer Beikonsumentgiftung, einer konzeptualisierten Umstellung des Substituts oder eines Ausschleichens des Substituts statt.
  2. In selteneren Fällen ist eine sicherstellende substitutionsgestützte Behandlung im Rahmen ernster somatischer Behandlungsnotwendigkeiten (z.B. Chirurgie) zur vitalen Stabilisierung möglich.
  3. In seltenen Fällen kann im begründeten Einzelfall entsprechend den Richtlinien der BÄK nach eingehender Indikationsstellung aufgrund der individuellen Vorgeschichte und dem aktuellen Untersuchungsbefund im Rahmen einer Entzugsbehandlung bei unzureichender Wirkung nicht-opiatgestützter medikamentöser Hilfen eine substitutionsgestützte Behandlung erfolgen.

Was ist zu beachten, wenn bereits ambulant eine Substitution erfolgt und diese während der (teil-) stationären Behandlung fortgesetzt werden soll?

Wenn Sie bereits ambulant über eine Arztpraxis eine Substitutionsbehandlung begonnen haben und diese während der Behandlung in der Klinik für Suchtmedizin fortgesetzt werden soll (z. B. während einer Beikonsumentgiftung, einer mit ihrer*m ambulanten Ärzt*in geplanten Umstellung des Substituts oder zum Ausschleichen des Substituts), dann teilen Sie uns dies bitte bereits bei der Terminvereinbarung mit.

Zudem benötigen wir bei Aufnahme einen Substitutionsnachweis mit Angabe

Bitte haben Sie Verständnis, dass am Aufnahmetag zunächst ein Aufnahmegespräch und Untersuchung durch unsere Ärzt*innen notwendig sind, aufgrund dessen eine aktuelle ärztliche Anordnung erfolgt.  Hierdurch kann sich die Ausgabe des Substitutes im Vergleich zu Ihren gewohnten ambulanten Vergabezeiten zeitlich für Sie verzögern. Die Vergabe erfolgt auf der Station 1.3 (Suchttherapiestation).

Wie findet die Substitutionsvergabe während der teilstationären tagesklinischen Behandlung statt?

Während einer teilstationären Behandlung in der Tagesklinik Motivation kann eine begonnene substitutionsgestützte Behandlung fortgeführt werden. Die Vergabe erfolgt weiterhin täglich, auch am Wochenende, über die Station 1.3 (Suchttherapiestation).

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