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Patient*innen & Angehörige

Patientenfürsprecher

Als neutrale Anlaufstelle gibt es bereits seit 1974 die ehrenamtlichen Patientenfürsprecher im Ida-Wolff-Krankenhaus in Neukölln. Sie hören zu, vermitteln Gespräche oder die richtigen Ansprechpartner und bieten allgemein Unterstützung an. Die Patientenfürsprecher sind unabhängig und nicht weisungsgebunden, und erfüllen so eine besondere Vertrauensfunktion.

Ansprechpartner für Patient*innen und Angehörige

Auch im bestgeführten Krankenhaus können sich Patientinnen und Patienten verloren fühlen. Vor allem, wenn sie glauben, nicht gehört zu werden oder eine Beschwerde vorbringen möchten. Solche und andere Anliegen sollen sich nicht verfestigen, sondern möglichst rasch ein offenes Ohr finden.

Sprechstunden

In leicht zugänglichen, regelmäßigen Sprechstunden ist unsere Patientenfürsprecherin Katja Kaletsch gut erreichbar. Sie kommt regelmäßig jeden Donnerstag in der Zeit von 13:30 – 14:30 Uhr ins Ida-Wolff-Krankenhaus. In dieser Zeit kann sie unter der Telefonnummer 030 130 14 9167 oder im Raum 030 auf der Station 1 EG  erreicht werden. Außerhalb der Sprechzeiten ist Frau Kaletsch telefonisch unter 0152 1933 6447 oder per E-Mail patf-idawolff@berlin.de für Sie da.

Wie wird man Patientenfürsprecher?

Grundlage für die Arbeit und die Aufgaben der Patientenfürsprecher bildet das Berliner Landeskrankenhausgesetz: Die Bezirksverordnetenversammlung wählt für jedes Krankenhaus oder für mehrere Krankenhäuser eines Bezirks einen Patientenfürsprecher für die Dauer von fünf Jahren. Das Gesetz führt dazu aus: „Der Patientenfürsprecher prüft Anregungen und Beschwerden der Patienten und vertritt deren Anliegen. Er kann sich mit Einverständnis des betroffenen Patienten jederzeit und unmittelbar an die zuständigen Stellen wenden. Der Patientenfürsprecher hat alle Sachverhalte, die ihm in dieser Eigenschaft bekannt werden, vertraulich zu behandeln, denn sie unterliegen der Schweigepflicht.“

Bewerben können sich für das Amt alle Personen, die bei einer Bezirksverordnetenversammlung wahlberechtigt sind. Ausgeschlossen sind nur Dienstkräfte von Krankenhäusern.

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