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Geburtsmedizin

Babyklappe

Entscheiden Sie sich für das Leben Ihres Kindes

Wenn Sie keinen Ausweg mehr wissen, helfen wir Ihnen mit unserer Babyklappe. Hier erklären wir Ihnen, wie es funktioniert:

Wo finden Sie die Babyklappe?

Die Babyklappe finden Sie an der Rückseite von Haus 9 unserer Klinik, im Münsterberger Weg. Der Weg ist ausgeschildert und Sie erkennen die Klappe an einem Hinweispfeil.

Anfahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln: Nutzen Sie die S-Bahn (Linie S5) oder die Buslinien 164 und 195. Diese halten in der Myslowitzer Str. vor dem Krankenhaus. Von dort folgen Sie bitte der Beschilderung.

Anfahrt mit dem Auto: Sie erreichen die Klinik über die Zufahrt über die B1. Von der Myslowitzer Straße biegen Sie in den Münsterberger Weg ein. Dort stehen Parkplätze zur Verfügung.

Öffnen der Babyklappe

Die Klappe können Sie an einem Griff ganz einfach aufziehen. Dadurch breitet sich vor Ihnen eine Art gepolsterter Tisch aus. Im Inneren des dahinterliegenden Raumes geht eine Leuchte an.

Das Baby ablegen

Legen Sie nun Ihr Kind in das vorgewärmte Bett hinter der Klappe.

Infokarte und Mutter-Berechtigung

In der Babyklappe finden Sie eine aufgestellte Karte mit wichtigen Informationen für Sie als Mutter. Diese ist auch gleichzeitig Ihre Berechtigung, falls Sie später doch zu Ihrem Kind möchten. Auf einer vorbereiteten Karte können Sie den Vornamen des Kindes für uns hinterlassen. Ein Stift liegt bei.

Ihr Baby ist gut aufgehoben

Das Bettchen, auf dem Sie das Baby ablegen, ist auf 37 Grad vorgewärmt. Wenn Sie dann die Klappe loslassen, schließt sich diese behutsam und leise. Bis die Klappe ins Schloss fällt, können Sie noch eingreifen und die Klappe erneut öffnen. Danach bleibt die Klappe geschlossen. Es wird ein Signal auf der Wochenstation ausgelöst. Unser Pflegepersonal für Kinder holt das Baby ab und bringt es in die Geburtsklinik.

Ihr Baby ist in Sicherheit

Ihr Baby ist ein kleines Wesen, das Fürsorge braucht. Indem Sie die Babyklappe nutzen, ist Ihr Baby bei uns sicher aufgehoben und nicht hilflos sich selbst überlassen. Wichtig: Sie haben Ihre Fürsorgepflicht als Mutter erfüllt. Sie haben keine Straftat begangen, sondern sich darum gekümmert, dass Ihr Baby gut versorgt ist.