Wann zahlt die Krankenkasse?

Ein Antrag zur Übernahme der operativen Therapiekosten durch die Krankenkassen ist nicht mehr notwendig.

Antrag auf eine Adipositas-OP

Bis vor wenigen Jahren musste dieser bürokratische Weg noch beschritten werden. Erfreulicherweise sieht das deutsche Recht keine Vorab-Genehmigungspflicht bei stationäre Krankenhausbehandlungen vor.
Die Zahlungsverpflichtung der Krankenkassen entsteht nach einer leitliniengerechten Indikationsstellung und ist unabhängig von einer Kostenzusage.
Somit ist die bisherige, sehr bürokratische Antragsstellung überflüssig.
Das Bundessozialgericht hat seine strenge Rechtsprechung aufgegeben und die Hürden für die Durchführung einer adipositaschirurgischen Operation gesenkt. 
In einem Urteil vom 22. Juni 2022 (Az. B1 KR 19/21 R) stellte das Bundessozialgericht zum Thema Antragsstellung fest: „Die zu Lasten der Krankenkassen wirksame Leistungserbringung des Krankenhauses hängt nicht von einer vorherigen Bewilligung der Leistungen durch die Krankenkassen ab“.
Zusammenfassend bedeutet dieses Urteil, dass weder Sie noch das Adipositaszentrum verpflichtet sind einen Antrag auf Kostenübernahme der bariatrischen Operation zu stellen. 
Für Patient*innen ist diese juristische Entscheidung ein wirklicher Fortschritt. 
 

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