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Ihr Aufenthalt

Digitaler Austausch von Behandlungsdokumenten

Um Ihnen eine möglichst umfassende und optimale Behandlung zukommen zu lassen, kann es im Rahmen einer gemeinsamen Behandlung sinnvoll sein, Behandlungsdaten mit anderen an der Behandlung beteiligten medizinischen Einrichtungen auszutauschen. Dies ist zum Beispiel durch eine zukunftsweisende IT-Kooperation von Vivantes und Charité möglich: Wenn von Ihnen eine Einwilligungserklärung vorliegt, können an der Behandlung beteiligte Mitarbeitende beider Klinikunternehmen Ihre bei Vivantes beziehungsweise bei der Charité gespeicherten Behandlungsdaten einsehen. Die Einwilligung hierzu geschieht auf freiwilliger Basis.

Digitaler Austausch von Patientendaten: Für Ihre optimale Behandlung

Der digitale Austausch von Behandlungsdaten dient dem Zweck, Sie möglichst gut und umfassend behandeln zu können, um dadurch zum Beispiel  Doppeluntersuchungen vermeiden und Wartezeiten verkürzen zu können. Sie profitieren davon, dass Ihre Dokumente und Daten stets aktuell und auch bei zukünftigen Behandlungen in anderen mitbehandelnden Kliniken zur Verfügung stehen, ohne dass Sie selbst die Dokumente bereithalten müssen. Für die Sicherheit Ihrer Daten sorgen wir durch die ausschließliche Nutzung datenschutzkonformer Lösungen.

Die Vorteile im Überblick

  • Sicherheit: Die Sicherheit Ihrer Daten hat für uns höchste Priorität. Die eingesetzten Lösungen für den digitalen Dokumentenaustausch sind datenschutzkonform und mit den Datenschützern abgestimmt.
  • Geringere Übertragungsfehler: Der digitale Abruf von Dokumenten ermöglicht die unmittelbare Einsichtnahme in Originaldokumente und die Übernahme in die Patientenakte. Audiovisuelle Übertragungsfehler, wie sie in Telefongesprächen oder bei handschriftlichen Notizen auftreten, sind praktisch auszuschließen.
  • Stets auf aktuellem Stand: Relevante Informationen können orts- und zeitunabhängig abgerufen werden: So stehen behandlungsrelevante Dokumente, die erst nach der Entlassung aus der Klinik fertiggestellt beziehungsweise freigegeben werden, zur Behandlung in der anderen Einrichtung zur Verfügung. Auf diese Weise greift die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt stets auf die aktuellste Version des Dokuments zu.
  • Reduzierung des Verwaltungsaufwandes: Mitgebrachte Unterlagen müssen, wenn diese nicht sogar erst beschafft werden müssen - nicht mehr eingescannt werden.
  • Vermeidung von Doppeluntersuchungen: Ihre Behandlungsdokumente, Laborwerte oder auch der Medikationsplan aus vorherigen Behandlungen können einfach, vollständig und schnell herangezogen werden und eine richtige Weiterbehandlung garantieren.
  • Verbesserung der Überleitungsprozesse: Der Überleitungsprozess von einer Klinik in die andere wird durch den elektronischen Austausch der Behandlungsdokumente verbessert. Die an der Behandlung der Patienten beteiligten medizinischen Akteure erhalten durch den Austausch der Behandlungsdokumente ein umfassendes Bild vom Gesundheitsstatus der Patientinnen und Patienten, um die Folgebehandlung bedarfsorientiert und effizient zu organisieren.

Fragen und Antworten zum digitalen Austausch von Behandlungsdokumenten

Wie kann ich die Vorteile der Kooperation zwischen Vivantes und Charité nutzen?

Rechtsgrundlage für die Weiterleitung Ihrer Daten ist Ihre schriftliche Einwilligung auf dem Dokument „Einwilligungserklärung und Schweigepflichtentbindung für den Dokumentenaustausch mit der Charité“. Sprechen Sie hierzu bitte unsere Kolleginnen und Kollegen in den Aufnahmen an. Die Zustimmung ist direkt im Behandlungsvertrag möglich. Nachträglich ist die Zustimmung aber auch Station möglich, sprechen Sie hierzu unser Klinikpersonal an.

Derzeit können nur gesetzlich Versicherte teilnehmen.


Um welche Dokumente handelt es sich genau?

Abrufbar sind, sofern man dem Austausch der Behandlungsdaten zugestimmt hat, Befundberichte, Arztbriefe, Laborergebnisse, Mikrobiologie-Befunde sowie der Medikationsplan. Ausgenommen hiervon sind Dokumente aus psychiatrischen Aufenthalten.


Ist die Einwilligung dauerhaft gültig?

Nein, Ihre Einwilligung gilt für einen Zeitraum von drei Jahren.


Was bedeutet die Einwilligung genau?

Mit der Einwilligung entbinden Sie die Beschäftigten von Vivantes gegenüber den Beschäftigten der Charité von ihrer Schweigepflicht und stimmen dem Dokumentenaustausch zum Zweck der Weiterbehandlung/Mitberhandlung in der Charité zu.

Die Daten werden mithilfe Ihrer Krankenversicherten-Nummer zum Abruf in der Charité bereitgestellt, sofern Sie dort Patientin/Patient sind.

Die erklärte Einwilligung ist freiwillig. Ihnen entstehen keine Nachteile, wenn Sie die Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Eine Behandlung kann grundsätzlich auch ohne Ihre Einwilligung zum Datenaustausch erfolgen. Es ist aber möglich, dass möglicherweise relevante medizinische Aspekte dabei unberücksichtigt bleiben und/oder es zu einer Verzögerung Ihrer Behandlung kommt.


Wie wird der Datenschutz gesichert?

Die Sicherheit Ihrer Daten hat für uns höchste Priorität. Die eingesetzten Lösungen für den digitalen Dokumentenaustausch sind datenschutzkonform und mit den Datenschützern abgestimmt.

Nur autorisiertes Klinikpersonal kann auf die Unteralgen zugreifen. Das bedeutet nur Klinikpersonal, das an ihrer Behandlung beteiligt ist. Es werden keine Patientenstammdaten übermittelt. Die Identifikation erfolgt mittels Krankenversichertennummer (KVNR). Alle Zugriffe auf Unterlagen werden protokolliert. Auch die Fremdzugriffe in der Charité auf die Vivantes-Unterlagen werden protokolliert. Ein Datenabruf kann grundsätzlich nur erfolgen, wenn in beiden Einrichtung zugestimmt wurde. Es gibt keine externen Datenbanken wo Unterlagen abgespeichert werden, auch keine zentralen Systemstrukturen in denen Stammdaten oder andere Daten gespeichert werden.


Kann ich meine Einwilligung auch widerrufen?

Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Einwilligung ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

Wenn Sie Ihre Einwilligungserklärung widerrufen möchten, können Sie dies durch eine Nachricht an datenschutz@vivantes.de tun. Ihre Widerrufserklärung gilt ab dem Zeitpunkt, zu dem diese dem Krankenhausträger zugeht. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung Ihrer Daten bis zu diesem Zeitpunkt bleibt von Ihrem Widerruf unberührt. Mit dem Widerruf auf einer Seite ist kein Abruf der Daten mehr möglich. Kein Haus kann mehr Daten abrufen. Bereits in die Krankengeschichte übernommene Unerlagen bleiben dort jeweils als Teil der Krankenakte archiviert.

Weitere Datenschutzinformationen finden Sie in den Patientendatenschutzhinweisen der Vivantes – Netzwerk für Gesundheit GmbH. Auf Wunsch können Sie von uns eine Kopie dieser Einwilligungserklärung und der Patientendatenschutzhinweise erhalten.


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