Sozialdienst und Organisatorische Tipps
Sozialdienst bei Vivantes
Durch eine Krebserkrankung ist ein Patient zum einen mit einer gesundheitlich anderen Situation konfrontiert, zum ergeben sich hieraus oft unmittelbar Fragen zu Arbeit, Versorgung und sozialer Unterstützung. Aus diesem Grund steht jedem Patienten bei Erstdiagnose einer onkologischen Erkrankung ein sozialrechtliches Gespräch zu um den Unterstützungsbedarf zu klären und eventuelle Anträge in die Wege zu leiten.
Unsere Sozialarbeiter besprechen hierbei die häusliche Situation, Hilfe bei Behörden und beantragen eventuell nachstationäre Behandlungen.
Sozialdienst
Rudower Straße 48
12351 Berlin
(030) 130 14 2109
Termine nach Vereinbarung sowie Mittwoch 15.00-16.30 Uhr.
Organisatorische Tipps und Hinweise
Im Krankheitsfall beschäftigen viele Betroffene und Angehörige Fragen rund um finanzielle und organisatorische Angelegenheiten. Damit verbundene Sorgen können eine zusätzliche Belastung darstellen. Wichtig ist: Als Betroffener sind Sie nicht allein, sondern können verschiedene Hilfsangebote in Anspruch nehmen.
Tipps
Krankenkasse
Eigenanteil
Die vollstationäre Betreuung im Krankenhaus bezahlt die Krankenkasse. Sie müssen jedoch 10 Euro pro Kalendertag zuzahlen, allerdings für maximal 28 Tage pro Jahr. Unter gewissen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, sich von der Zuzahlung befreien zu lassen. Da das Krankenhaus die Zuzahlung im Auftrag der Krankenkassen bezieht, sind diese für eventuelle Befreiungen zuständig.
Fahrtkosten
Fahrtkosten zu Chemotherapie oder Bestrahlung werden im Rahmen einer Krebserkrankung von den gesetzlichen Krankenkassen nach Genehmigung zum Teil übernommen. Erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Versicherung.
Krankengeld
Ihre gesetzliche Krankenversicherung zahlt Krankengeld, wenn Sie krankheitsbedingt länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind. Bis dahin besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Das Krankengeld erhalten Sie für maximal 78 Wochen in drei Kalenderjahren in einer Höhe von 70% ihres Bruttolohns, jedoch maximal 90% des Nettogehalts.
Schwerbehinderung
Sozialleistungen
Bei allen Fragen rund um Sozialleistungen im Krankheitsfall steht Ihnen bei Vivantes an allen neun Standorten unser Sozialdienst zur Verfügung. Auf unserer Webseite finden Sie den Wegweiser zu den einzelnen Kliniken.
Ausführliche Informationen zu Sozialleistungen im Falle einer Krebserkrankung finden Sie in der Broschüre „Wegweiser zu Sozialleistungen“ der Deutschen Krebshilfe. Diese können Sie auf der Webseite bestellen oder direkt herunterladen.
Weitere Informationen zum Sozialdienst und alle wichtigen Ansprechpartner finden Sie hier.
Die hier dargestellten Informationen können ein Beratungsgespräch mit einem Arzt nicht ersetzen.