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Muttermundverschluss-Operation (FTMV)

Risiken und Komplikationen

Zur Vorbeugung gegen Fehl- oder Frühgeburten

Im Verlauf der Schwangerschaft können Infektionen im Scheiden- oder Gebärmutterhalsbereich eine verfrühte Öffnung des  Muttermundes oder ein Platzen der Fruchtblase auslösen und Fehl- oder Frühgeburten verursachen.

Um dies zu verhindern, kann bei schwangeren Frauen, bei denen ein erhöhtes Risiko vorliegt, eine Muttermundverschluss-Operation (FTMV) vorgenommen werden. Bei dem Eingriff wird der Gebärmuttermund komplett verschlossen, so dass keine Bakterien in die Gebärmutter eindringen können und vorzeitige Blasensprünge oder Wehen vermieden werden.

Hilfe bei drohender später Fehlgeburt oder früher Frühgeburt

Eine Operation kommt bei Schwangeren als präventive Maßnahme in Frage, 

Stellt der behandelnde Gynäkologe fest, dass eine Operation notwendig erscheint, können sich werdende Mütter schon zu Beginn oder sogar vor der Schwangerschaft in der Klinik melden und über die Operation informieren. In der Regel wird der Eingriff zwischen der 12. und der 13. Schwangerschaftswoche vorgenommen, die Kosten tragen die Krankenkassen. 

Die OP ist mit nur einem Tag Aufenthalt in der Klinik verbunden, anschließend kann die schwangere Frau allen gewohnten Aktivitäten nachgehen – Bettruhe muss nicht eingehalten werden. Alle vier Wochen wird kontrolliert, dass keine Infektionen vorliegen. 

In der Regel ist eine Spontangeburt nach dem Eingriff problemlos möglich - meist öffnet sich der Gebärmuttermund unter der Geburt durch die Wehen wieder von ganz allein.

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