Unsere Klinik

Psychotherapeutische Weiterbildung

Im Rahmen der Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie im Vivantes Wenckebach-Klinikum können die  psychotherapeutischen Weiterbildungsanteile von den Assistenzärzten nach freier Wahl entweder tiefenpsychologisch orientiert oder verhaltentherapeutisch absolviert werden.

Für die tiefenpsychologisch orientierte Weiterbildung kooperiert das Vivantes Wenckebach-Klinikum eng mit dem Berliner Modell. Dieses bildet seit über 20 Jahren einen Ausbildungsverbund von verschiedenen Kliniken und ambulant tätigen Psychotherapeuten. Leiter der tiefenpsychologisch orientierten Weiterbildungsstätte im Vivantes Wenckebach-Klinikum ist der Chefarzt Dr. Dr. Bruno Steinacher.

Die verhaltenstherapeutische Weiterbildung kann an verhaltenstherapeutischen Instituten, wie beispielsweise dem Institut für Verhaltenstherapie Berlin (IVB), durchgeführt werden.

Tiefenpsychologisch fundierte Weiterbildung – Berliner Modell

Allgemein

Das Berliner Modell wurde im Jahr 1982 an der Psychiatrischen Klinik der Freien Universität Berlin (Eschenallee) als Kooperationsverbund Berliner psychiatrischer Krankenhäuser und Abteilungen gegründet. Ziel war es, die Weiterbildung in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie im Rahmen der Facharztweiterbildung für Psychiatrie – später für Psychiatrie und Psychotherapie - und der Bereichsbezeichnung Psychotherapie kliniknah zu verankern. Die Vermittlung der theoretischen Inhalte wird von Dozenten aus Berliner psychoanalytischen Instituten sowie der beteiligten Kliniken und Praxen getragen. Die vermittelte Theorie fußt auf dem psychoanalytischen Verständnis von Neurosen- und Krankheitslehre und darauf bezogener Anwendung in tiefenpsychologisch fundierten Behandlungsmethoden. Dem Weiterbildungsteilnehmer wird dabei ein Krankheits- und Behandlungsverständnis vermittelt, das biographische Konfliktkonstellationen und pathogen wirkende Persönlichkeitsprägungen mit aktuellen Problematiken und Beziehungsmustern des Behandlung suchenden Patienten in Verbindung bringt und durch Deutungen eine vertiefte Einsicht ermöglicht.

Das Berliner Modell integriert auch zusätzliche Ansätze und Verfahren in den Ausbildungsgang, so werden zum Beispiel Grundkenntnisse in der Psychotraumatologie und Verhaltenstherapie vermittelt. Das Curriculum berücksichtigt die von den Ärztekammern Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern geforderten Inhalte für den speziellen Psychotherapie-Teil für Ärztinnen und Ärzte, welche die Gebietsbezeichnung Psychiatrie und Psychotherapie oder die Bereichsbezeichnung Psychotherapie in der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie absolvieren möchten.

Im Rahmen des Berliner Modells werden die theoretischen und patientenbezogenen Seminare, Supervisionen, Balintgruppe und Lehrtherapie angeboten. Die supervidierte Arbeit mit den Patienten findet in den jeweiligen Kliniken statt. Kenntnisse in Suggestiven Verfahren müssen außerhalb des Modells erworben werden.


Voraussetzungen zur Weiterbildung

Bewerben können sich Ärzte in der Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, wenn der Chefarzt der Bewerbung zugestimmt hat.

Die Bewerberin bzw. der Bewerber führt ein Eignungsgespräch mit einem Lehrtherapeuten, der in keinem dienstlichen Verhältnis zu ihr bzw. ihm steht. Seine Zustimmung ist die Voraussetzung für den Beginn der Weiterbildung.


Durchführung der Weiterbildung

Die auf insgesamt 3 Jahre curricular vorgesehene Weiterbildung beginnt mit theoretischen und klinisch/praktischen Seminaren, der Balint-Gruppe sowie der Einzel-/Lehrpsychotherapie oder Einzel-/Selbsterfahrung. Nach etwa einem halben Jahr beginnt der Kandidat bzw. die Kandidatin mit der Erhebung von tiefenpsychologisch fundierten Anamnesen, die durch einen Lehrtherapeuten des Berliner Modells supervidiert werden müssen.

Im 2. Jahr erfolgt nach einem Zulassungskolloquium die Fortsetzung der Weiterbildung mit theoretischen und klinisch/praktischen Seminaren, der Selbsterfahrung und den weiteren supervidierten tiefenpsychologischen Anamnesen. Voraussetzung für die Meldung zum  Zulassungskolloquium sind 5 akzeptierte supervidierte Anamnesen.

Weiterhin soll etwa 1 Anamnese im Monat erhoben werden, so dass nach 2 Jahren eine Gesamtzahl von 18 Anamnesen erreicht ist. Nach dem Zulassungskolloquium kann mit der supervidierten tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie von zunächst 1 bis 2 Patienten begonnen werden.

Im 3. Jahr erfolgt neben der Fortsetzung der Seminare und der Selbsterfahrung die Aufnahme weiterer Behandlungsfälle. Bis zum Abschluss der Weiterbildung sollen insgesamt 6 Patienten in einer tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie behandelt werden. 3 Fälle müssen dazu abgeschlossen und dokumentiert sein und mindestens 50 Stunden umfassen, 3 weitere Fälle müssen mindestens 25 Behandlungsstunden umfassen. Eine Supervision hat mindestens nach jeder 4. Sitzung zu erfolgen. Die Supervision kann in bis zu 50 Prozent der Fälle auch als Gruppensupervision wahrgenommen werden. Von den 3 „50-Stunden-Patienten“ sollte mindestens einer an einer neurotischen oder psychosomatischen Erkrankung leiden.

Die Weiterbildung wird mit einem Abschlusskolloquium beendet. Hierfür soll eine schriftliche Falldarstellung in Form eines Kassenantrags für eine tiefenpsychologisch orientierte Psychotherapie (Erst-/Verlängerungsantrag) vorliegen.

In der kurz gefassten mündlichen Falldarstellung, die sich auch auf einen anderen Fall beziehen kann, sollen theoretische und klinisch/praktische Kenntnisse und eingehende Erfahrungen in tiefenpsychologisch orientierter Psychotherapie unter Beweis gestellt werden. Das Abschlusskolloquium kann erst nach ordentlich absolviertem Weiterbildungsgang und nach Zustimmung der Weiterbildungsermächtigung oder dessen Vertreter erfolgen.


Praktische Durchführung der Weiterbildung im WBK

  1. Der Weiterbildung liegen die jeweils aktuellen Richtlinien zum Erwerb des Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie der Ärztekammer Berlin zugrunde. Die aktuelle Weiterbildungsordnung und die nach Gebieten gegliederten Richtlinien stammen aktuell vom 13.04.2006.
     
  2. Die theoretischen und patientenbezogenen Seminare finden jeweils dienstags in einer Doppelstunde, beginnend um 16.30 Uhr in der Berliner Charité statt. Die Teilnehmer erhalten vor jedem Semester einen Seminarplan. Um eine termingerechte Teilnahme zu ermöglichen, werden die Assistenzärzte für die Wegezeit von ihren Stationsaufgaben freigestellt.
     
  3. Die Weiterbildungsteilnehmer sollen selbständig geeignete Anamnese-Patienten und Behandlungsfälle im klinischen oder ambulanten Rahmen nach Rücksprache mit dem zuständigen Oberarzt rekrutieren. Für die psychotherapeutischen Gespräche kann der eigens hierfür eingerichtete Therapieraum in der Klinik genutzt werden. Es ist möglich, die 18 tiefenpsychologischen Anamnesen inklusive Supervision sowie die Supervision von einer der 6 geforderten ambulanten Psychotherapien in der Klinik unentgeltlich und in der Arbeitszeit durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Für die Supervision der Anamnesen besteht eine Anamnesegruppe, die von einem Lehrtherapeuten geleitet wird.
     
  4. Die Teilnahme an der Balint-Gruppe über mindestens 35 Sitzungen kann bei einem vom Weiterbildungsbemächtigten Beauftragten oder benannten Balint-Gruppenleiter erfolgen.
     
  5. Es wird Einzelselbsterfahrung erwartet. Diese findet bei einem Lehrtherapeuten statt, der nicht in einem dienstlichen oder sonstigen Abhängigkeitsverhältnis der Weiterbildungseinrichtung steht. Die diesbezüglichen Bedingungen werden frei vereinbart. Es sind mindestens 150 Stunden Einzelselbsterfahrung in Form tiefenpsychologisch orientierter Einzellehrpsychotherapie erforderlich, und zwar kontinuierlich den Weiterbildungslehrgang begleitend. Die Namen der Lehrtherapeuten werden im Studienbuch veröffentlicht.
     
  6. Supervision der Behandlungsfälle muss nach mindestens jeder 4. Sitzung einzeln oder bis zu 50 Prozent in Gruppenform erfolgen. Empfehlenswert ist es, sich mindestens bei zwei verschiedenen Lehrtherapeuten im Verlauf der Weiterbildung supervidieren zu lassen, wobei einer der Lehrtherapeuten außerhalb der Klinik tätig sein sollte.
     
  7. Kenntnisse und Erfahrungen in suggestiven Behandlungsverfahren, wie Hypnose und autogenes Training, können außerhalb erworben werden, wobei ein Zertifikat nachgewiesen werden muss. Kenntnisse in kognitiver Verhaltenstherapie werden innerhalb des Curriculums und der klinischen Fortbildung im Vivantes Wenckebach-Klinikum vermittelt.
     
  8. Eine Literaturliste, welche die entsprechend der Ärztekammerrichtlinien erforderlichen theoretischen und klinisch/praktischen Erkenntnisse berücksichtigt, wird zu Beginn der Weiterbildung zur Verfügung gestellt und ist später Grundlage des Zwischen- und Abschlusskolloquiums.
     
  9. Zu Beginn eines jeden Halbjahres bekommen die Teilnehmer einen Semesterplan, der die theoretischen Weiterbildungsstunden anzeigt.

Seminargebühr (je Halbjahr 150,- €) insgesamt 900,- € – Zwischenkolloquium 80,- € – Abschlusskolloquium 120,- €. Dazu kommen die Kosten für Lehrtherapie, Supervision, Balintgruppen und das Zweitverfahren, deren Umfang sich nach jeweils individuellen Vereinbarungen sowie den Vorgaben der Ärztekammer Berlin richtet.


Hinweise

Diese Weiterbildung qualifiziert noch nicht zur Durchführung von tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie als Gruppenbehandlung im Rahmen einer späteren Teilnahme an der kassenärztlichen Vereinigung. Dazu muss eine der beiden folgenden Voraussetzungen der Bundes-KV nachgewiesen werden:

a) Aus entsprechenden Zeugnissen und Bescheinigungen muss hervorgehen, dass der Arzt eingehende Kenntnisse und praktische Erfahrungen in der tiefenpsychologisch fundierten und analytischen Gruppenpsychotherapie oder der Verhaltenstherapie in Gruppen erworben hat.

b) Ist im Rahmen der Weiterbildung diese Fachkunde nicht erworben worden, ist nachzuweisen, dass der Arzt mindestens 40 Doppelstunden analytische Selbsterfahrung in der Gruppe in mindestens 24 Doppelstunden eingehende Kenntnisse in der Theorie der Gruppenpsychotherapie und Gruppendynamik erworben hat und mindestens 80 Doppelstunden kontinuierlicher Gruppenbehandlung – auch in mehreren Gruppen unter Supervision von mindestens 40 Stunden – mit tiefenpsychologisch fundierter oder analytischer Psychotherapie oder mit Verhaltenstherapie durchgeführt hat. 

Der Leiter der Weiterbildung hat eine Weiterbildungsbefugnis über die gesamten 4 Jahre für den Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie von der Ärztekammer Berlin.


Verhaltenstherapeutische Weiterbildung

Allgemein

Die Verhaltenstherapie ist eines der großen wissenschaftlich anerkannten Therapieverfahren. Für sie gibt es die umfangreichste Evidenz bezüglich Indikation und Wirksamkeit. Sie ist gut in die psychiatrische Arbeit zu integrieren, da sie für die Behandlung sehr unterschiedlicher Erkrankungen geeignet ist. Auch für die Krankheitsverarbeitung und die soziale Wiedereingliederung bietet sie entsprechende Verfahren.

Die Psychiatrische Klinik des Wenckebach-Klinikums kooperiert im Rahmen der verhaltenstherapeutischen Weiterbildung seit Jahren erfolgreich mit dem Institut für Verhaltenstherapie Berlin (IVB). Grundsätzlich kann die verhaltenstherapeutische Weiterbildung aber auch an anderen verhaltenstherapeutischen Instituten durchgeführt werden, wenn der Chefarzt dem zugestimmt hat.


Voraussetzungen zur Weiterbildung

Voraussetzung zur Teilnahme an der verhaltenstherapeutischen Weiterbildung am IVB ist eine in Deutschland anerkannte Approbation als Ärztin/Arzt sowie ein bestehendes Weiterbildungsverhältnis bei einem Weiterbildungsbefugten für Psychiatrie und Psychotherapie. 


Durchführung der Weiterbildung

Das Curriculum des IVB umfasst die von den Ärztekammern Berlin und Brandenburg geforderten Inhalte (Theorie, Gruppenselbsterfahrung, Entspannungsverfahren, Interaktionsbezogene Fallarbeit sowie die psychotherapeutische Behandlung von Patienten unter Supervision)  für den speziellen Psychotherapie-Teil für Ärztinnen und Ärzte, die die Fachrichtung Psychiatrie und Psychotherapie mit dem Vertiefungsgebiet Verhaltenstherapie absolvieren möchten, und erstreckt sich über mindestens 36 Monate. 

Der theoretische Teil umfasst mindestens 100 Stunden. Weiterbildungsinhalte sind die Entwicklungs- und Persönlichkeitspsychologie,  Neurosenlehre, Grundlagen der Verhaltenstherapie und Tiefenpsychologie, Therapeutenverhalten, Gesprächsführung, Widerstand in der Therapie, Familientherapie, Verhaltensdiagnostik/Psychodiagnostik, Selbstmanagement, rational-emotive Therapie, Therapieansätze bei schizophrenen Erkrankungen, Therapieansätze bei depressiven Erkrankungen, Behandlung von Angststörungen, Behandlung von Persönlichkeitsstörungen, Behandlung von psychosomatischen Störungen, Behandlung süchtigen Verhaltens, Behandlung von Alterserkrankungen, Behandlung von Zwangserkrankungen, Gruppenpsychotherapie, Krisenintervention und supportive Verfahren, Konsil- und Liaisonarbeit sowie Entspannungsverfahren.

Die verhaltenstherapeutische Gruppenselbsterfahrung umfasst 150 Stunden, die interaktionsbezogene Fallarbeit 70 Stunden und das Entspannungsverfahren 32 Stunden.

Die ambulante psychotherapeutische Behandlung von Patienten unter Supervision erstreckt sich über insgesamt 240 Stunden. 


Praktische Durchführung der Weiterbildung im WBK

Das Institut für Verhaltenstherapie Berlin arbeitet mit Psychiatrischen Kliniken Berlins und Brandenburgs zusammen und bietet alle für die Verhaltenstherapie erforderlichen Weiterbildungsmodule an: Theoretische Grundlagen, Entspannungsverfahren, Interaktionsbezogene Fallarbeit und Selbsterfahrung sowie die psychotherapeutische Behandlung von Patienten unter Supervision.

Module können bei Verfügbarkeit von freien Plätzen auch einzeln belegt werden. Dies gilt jedoch nicht für die Patientenbehandlung. Diese ist nur möglich, wenn die Psychotherapie-Weiterbildung am IVB absolviert wurde.

Die gesamte Weiterbildung ist über einen Zeitraum von drei Jahren geplant. Die theoretische Weiterbildung und Selbsterfahrung finden im ersten Jahr statt. Die theoretischen Lehrveranstaltungen finden in aller Regel am Dienstag statt und beginnen um 17.00 Uhr. Die Gruppenselbsterfahrung findet am Wochenende statt.

Am Ende der theoretischen Veranstaltungen findet eine Zwischenprüfung statt, nach deren erfolgreichem Bestehen die Weiterbildungsbehandlungen unter Supervision beginnen.

Die ambulanten Patienten werden den Weiterbildungskandidaten von der Institutsleitung nach einem Erstgespräch entsprechend ihrem Weiterbildungsstand zugeteilt. Es sind 240 Stunden supervidierte Psychotherapie abzuleisten sowie interaktionsbezogene Fallarbeit. Nach jeder vierten Stunde erfolgt eine Supervision durch einen Supervisor.

Die Kosten für Theorie, Entspannungsverfahren, Interaktionsbezogene Fallarbeit und Gruppenselbsterfahrung belaufen sich auf 6516,00 Euro. Sie werden über die drei Jahre verteilt in monatlichen Raten á 181,00 Euro bezahlt. Hinzu kommt eine Gebühr von 100,- Euro für die Zwischenprüfung.