Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Wir übernehmen Verantwortung und möchten daher an dieser Stelle über unsere Einhaltung der Sorgfaltspflichten gemäß LkSG transparent informieren. Darüber hinaus wollen wir unser Beschwerde- und Hinweisverfahren im Sinne des LkSG vorstellen.
Vivantes übernimmt Verantwortung
Als Unternehmen der Daseinsvorsorge ist es uns ein besonderes Anliegen, einen Mehrwert für die Gesellschaft zu schaffen: in erster Linie als Gesundheitsversorger. Durch unsere Unternehmenstätigkeit ist uns aber bewusst, dass wir potenziell Auswirkungen auf Menschen & Umwelt haben – positiv wie negativ, direkt wie indirekt. Daher gehört es zu unserem Selbstverständnis auch in Sachen Lieferketten Transparenz zu schaffen und zur Bewältigung etwaiger Risiken aktiv beizutragen. Wir möchten über unsere Einhaltung der Sorgfaltspflichten transparent informieren. Darüber hinaus wollen wir unser Beschwerde- und Hinweisverfahren im Sinne des LkSG vorstellen.
Hier finden Sie die Grundsatzerklärung
Beschwerden & Hinweise im Sinne des LkSG
Informationen zu menschenrechtlichen und / oder umweltbezogenen Risiken oder Verstößen in der Lieferkette von Vivantes als auch dem eigenen Geschäftsbereich sollen zu jeder Zeit übermittelt werden können. Unser LkSG Beschwerde- und Hinweissystem soll dies für alle zu jeder Zeit sicherstellen.
Über diese Wege können Beschwerden & Hinweise im Sinne des LkSG eingereicht werden
- Hinweise über Verstöße, die den Geschäftsbereich von Vivantes betreffen: menschenrechtsbeauftragte@vivantes.de
- Hinweise über Verstöße, die die Lieferkette von Vivantes betreffen: Beschwerde Management (osapiens.cloud)
Menschenrechtsbeauftrage koordinieren die Umsetzung der Sorgfaltspflichten
Zur Koordination der Sorgfaltspflichten im Sinne des LkSG wurden zwei Menschenrechtsbeauftragte von der Vivantes Geschäftsführung ernannt. Sie sind damit beauftragt, operative Bereiche, externe Personen sowie Organisationen und die Geschäftsführung von Vivantes im LkSG-Kontext zu vernetzen. Die Menschenrechtsbeauftragten kontrollieren das Risikomanagement gemäß LkSG, die Durchführung regelmäßiger sowie anlassbezogener Risikoanalysen, überwachen die Umsetzung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen und verantworten das Beschwerde- und Hinweissystem.
Zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten können Sie die Menschenrechtsbeauftragten von Vivantes kontaktieren: menschenrechtsbeauftragte@vivantes.de
Informationen für Zulieferer von Vivantes
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Werk- und Dienstleistungen (AVBs) sowie Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEBs) haben wir angepasst: So können wir sicherstellen, dass unsere Zulieferer sich an menschenrechts- und umweltbezogene Vorgaben, auch entlang ihrer Lieferkette, halten.