Krankenschwester überreicht Patientin Broschüre über Wahlleistungen im Krankenhaus
Vivantes

Wahlleistungen im Krankenhaus

Wahlleistungen im Krankenhaus sind Zusatzleistungen, die jede Patientin und jeder Patient mit einer Klinik vereinbaren kann. Dafür gibt es dann eine Wahlleistungsvereinbarung. Die Kosten trägt man dann entweder als Selbstzahler oder reicht einen Antrag auf Erstattung bei der privaten Krankenversicherung oder Zusatzversicherung ein.

Was sind Wahlleistungen im Krankenhaus?

Wenn Sie im Krankenhaus zusätzlichen Service & Komfort wünschen, können Sie diese Leistungen zu den allgemeinen Krankenhausleistungen hinzubuchen.

In den Vivantes Krankenhäusern gibt es zwei Kategorien von Wahlleistungen:

Patient*innen können diese Wahlleistungen unabhängig voneinander wählen.

Über die gewählten Wahlleistungen wird dann eine gemeinsame Wahlleistungsvereinbarung zwischen Patient*in und dem Krankenhaus geschlossen – nachdem Sie transparent über die Preise der Wahlleistungen informiert wurden.

Die gesetztliche Grundlage für Wahlleistungen im Krankenhaus ist das Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG § 17). Tipps zur Wahlleistungsvereinbarung können Sie auch bei der Verbraucherzentrale nachlesen.

Wahlleistungen könnten eine nicht unerhebliche finanzielle Mehrbelastung bedeuten. Bitte prüfen Sie vorab, ob Ihre Versicherung (private Krankenversicherung, Zuzahlungsbeihilfe etc.) diese Kosten abdeckt oder ob Sie diese selbst übernehmen können.

Wahlleistungen bei Vivantes

Mehr zu Kostenfragen bei Wahlleistungen

Kostenerstattung für voll privat versicherte Patienten

Wenn Sie privat vollversichert sind, übernimmt Ihre Versicherung i.d.R. alle Kosten des Klinikaufenthaltes. Da es eine Reihe unterschiedlicher Privat-Tarife gibt, sollten Sie zu Ihrer Sicherheit die Kostenübernahme vor dem Aufenthalt mit Ihrer Krankenversicherung klären, oder informieren Sie sich in Ihren persönlichen Versicherungsunterlagen, wie Sie versichert sind.

Vivantes hat mit dem PKV-Verband einen sogenannten Klinik-Card-Vertrag geschlossen, sodass bei Kostenübernahme, wenn dies Ihr Wunsch ist, in den meisten Fällen direkt mit Ihrer Versicherung abgerechnet werden kann. Wir beraten Sie aber auch gern, wenn Sie die Behandlungskosten selbst mit uns begleichen wollen.

Unsere Mitarbeiter*innen des Patientenmanagements stehen Ihnen jederzeit zur Beratung und Unterstützung bei der Erledigung aller Formalitäten gern zur Verfügung.


Kostenerstattung für beihilfeberechtigte Patienten

Als Beihilfeberechtigte*r können Sie Ihre Klinik für eine stationäre Behandlung frei wählen. Es genügt  eine Einweisung durch Ihre Haus- oder Fachärzt*in mit Angaben der Diagnose, des Krankenhauses und einer voraussichtlichen Dauer. Sie sollten allerdings mit Ihrer Beihilfestelle abstimmen, welche Kostenanteile durch diese abdeckt werden können.

Bei Fragen rund um die Abrechnung stehen Ihnen unsere Mitarbeiter*innen des Patientenmanagements mit ihren Erfahrungen jederzeit zur Seite.


Kostenerstattung für gesetzlich versicherte Patienten mit privater Zusatzversicherung

Je nach abgeschlossenem Tarif übernimmt Ihre Zusatzversicherung die Kosten für ärztliche Wahlleistungen oder die Wahlleistung Unterkunft. Informieren Sie sich in Ihren persönlichen Versicherungsunterlagen, wie Sie versichert sind, oder fragen Sie bei Ihrer privaten Zusatzversicherung nach.


Selbstzahler

Sie wollen Ihre Rechnung selbst begleichen? Gern erstellen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag für Ihre gewünschten Wahlleistungen. Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an unser Patientenmanagement.


Begleitperson

Nach vorheriger Absprache mit dem Stationspflegepersonal besteht die Möglichkeit, zum gültigen Tarif eine*n Angehörige*n in Ihrem Zimmer unterzubringen. Bitte lassen Sie sich von unserem Patientenmanagement beraten.


Tipps zur Abrechnung von Wahlleistungen

Erkundigen Sie sich bitte vorab bei Ihrer Versicherung, ab welchem Tarif Sie von einer vollen Kostenübernahme ausgehen können.
Die Abrechnung der medizinischen Leistungen erfolgt nach den üblichen Sätzen, die in allen Vivantes Krankenhäusern gelten. Dabei wird zwischen den allgemeinen Krankenhausleistungen und der optionalen Wahlleistung / Chefarztbehandlung unterschieden. Die Rechnung über die Wahl- und Komfortleistungen wird Ihnen nach dem Aufenthalt von uns zugeschickt. Bei Chefarztwahl wird das Honorar unabhängig von der Klinikrechnung über eine externe Verrechnungsstelle erstellt.
Bitte reichen Sie dann alle Rechnungen bei Ihrer privaten Krankenversicherung, Zusatzversicherung oder der Beihilfestelle ein.

 

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