Wahlleistungen im Krankenhaus
Wahlleistungen im Krankenhaus sind Zusatzleistungen, die jede Patientin und jeder Patient mit einer Klinik vereinbaren kann. Dafür gibt es dann eine Wahlleistungsvereinbarung. Die Kosten trägt man dann entweder als Selbstzahler oder reicht einen Antrag auf Erstattung bei der privaten Krankenversicherung oder Zusatzversicherung ein.
Was sind Wahlleistungen im Krankenhaus?
Wenn Sie im Krankenhaus zusätzlichen Service & Komfort wünschen, können Sie diese Leistungen zu den allgemeinen Krankenhausleistungen hinzubuchen.
In den Vivantes Krankenhäusern gibt es zwei Kategorien von Wahlleistungen:
- wahlärztliche Leistungen
- Unterkunft/Komfort, wozu auch die Unterbringung einer "medizinisch nicht notwendigen Begleitperson" zählt
Patient*innen können diese Wahlleistungen unabhängig voneinander wählen.
Über die gewählten Wahlleistungen wird dann eine gemeinsame Wahlleistungsvereinbarung zwischen Patient*in und dem Krankenhaus geschlossen – nachdem Sie transparent über die Preise der Wahlleistungen informiert wurden.
Die gesetztliche Grundlage für Wahlleistungen im Krankenhaus ist das Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG § 17). Tipps zur Wahlleistungsvereinbarung können Sie auch bei der Verbraucherzentrale nachlesen.
Wahlleistungen könnten eine nicht unerhebliche finanzielle Mehrbelastung bedeuten. Bitte prüfen Sie vorab, ob Ihre Versicherung (private Krankenversicherung, Zuzahlungsbeihilfe etc.) diese Kosten abdeckt oder ob Sie diese selbst übernehmen können.
Wahlleistungen bei Vivantes
Mehr zu Kostenfragen bei Wahlleistungen
Kostenerstattung für voll privat versicherte Patienten
Wenn Sie privat vollversichert sind, übernimmt Ihre Versicherung i.d.R. alle Kosten des Klinikaufenthaltes. Da es eine Reihe unterschiedlicher Privat-Tarife gibt, sollten Sie zu Ihrer Sicherheit die Kostenübernahme vor dem Aufenthalt mit Ihrer Krankenversicherung klären, oder informieren Sie sich in Ihren persönlichen Versicherungsunterlagen, wie Sie versichert sind.
Vivantes hat mit dem PKV-Verband einen sogenannten Klinik-Card-Vertrag geschlossen, sodass bei Kostenübernahme, wenn dies Ihr Wunsch ist, in den meisten Fällen direkt mit Ihrer Versicherung abgerechnet werden kann. Wir beraten Sie aber auch gern, wenn Sie die Behandlungskosten selbst mit uns begleichen wollen.
Unsere Mitarbeiter*innen des Patientenmanagements stehen Ihnen jederzeit zur Beratung und Unterstützung bei der Erledigung aller Formalitäten gern zur Verfügung.
Kostenerstattung für beihilfeberechtigte Patienten
Als Beihilfeberechtigte*r können Sie Ihre Klinik für eine stationäre Behandlung frei wählen. Es genügt eine Einweisung durch Ihre Haus- oder Fachärzt*in mit Angaben der Diagnose, des Krankenhauses und einer voraussichtlichen Dauer. Sie sollten allerdings mit Ihrer Beihilfestelle abstimmen, welche Kostenanteile durch diese abdeckt werden können.
Bei Fragen rund um die Abrechnung stehen Ihnen unsere Mitarbeiter*innen des Patientenmanagements mit ihren Erfahrungen jederzeit zur Seite.