Vivantes hat sich mit der Ärztegewerkschaft Marburger Bund auf ein Eckpunktepapier zu höheren Entgelten und attraktiveren Arbeitsbedingungen geeinigt. Die Laufzeit des Tarifvertrags beträgt zwei Jahre und endet am 31. Dezember 2025. Im laufenden Jahr steigen die Tabellenentgelte rückwirkend zum 1. Januar zunächst um 2,5% und ab 1. Juli dann nochmals um 4,5%. Am 1. Januar 2025 folgt eine weitere Erhöhung um 3% und am 1. Juli 2025 nochmals um 1,5%. Für die rund 2.500 Ärzt*innen bei Vivantes führt der Tarifabschluss damit über die gesamte Laufzeit zu einer Erhöhung ihrer Tabellenentgelte um rund 12%.
Dorothea Schmidt, Geschäftsführerin Personalmanagement: „Die Verhandlungen mit dem Marburger Bund waren ausgesprochen intensiv und konstruktiv. Beide Tarifparteien einte von Beginn an der gemeinsame Wille, mit einem zügigen Tarifabschluss die Arbeits- und Vergütungsbedingungen unserer Ärzt*innen weiter zu verbessern und die ärztliche Tätigkeit bei Vivantes damit noch attraktiver zu machen. Dennoch stellt dieser Abschluss Vivantes vor zusätzliche wirtschaftliche Herausforderungen. Auch die finanziellen Mittel, welche wir im Zuge dieses Tarifabschlusses aufwenden, müssen zunächst erwirtschaftet werden. Vor diesem Hintergrund erwarten wir natürlich auch weiterhin von jeder und jedem unserer Ärztinnen und Ärzte ihren kontinuierlichen und engagierten Einsatz im Sinne unserer Patientinnen und Patienten und der wirtschaftlichen Stabilisierung und Zukunftssicherung von Vivantes.“
Noch mehr Planungssicherheit und Begrenzung bei Bereitschafts- und Wochenenddiensten
Neben den Entgelterhöhungen vereinbarten Vivantes und der Marburger Bund deutliche Verbesserungen bei den Arbeitszeitregelungen. So wird beispielsweise die Zahl der Bereitschaftsdienste auf sechs pro Monat begrenzt, zudem sollen sie mindestens einen Monat im Voraus geplant sein. Daneben wird die Arbeit auf zwei Wochenenden pro Monat beschränkt.
Die Tarifeinigung steht noch bis zum 28. März 2024 unter dem Zustimmungsvorbehalt der beiden Tarifparteien und tritt rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft.
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