Veröffentlicht am 23. April 2024

Vivantes weitet ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) aus

Ambulant und dennoch im Krankenhaus: Mehr Spezialist*innen für komplexe, seltene Erkrankungen

Wer eine komplexe, oft schwer therapierbare oder seltene Erkrankung hat, muss nicht unbedingt stationär behandelt werden. Eine Alternative ist eine ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) – also eine Ambulanz im Krankenhaus. Diese intersektoralen Angebote weitet Vivantes aus: Beim kommunalen Krankenhausträger gibt es nun insgesamt 19 ASV-Ambulanzen. Fünf davon wurden von Januar bis April in 2024 neu eingerichtet und sechs in 2023.

Tumore, Tuberkulose und andere meist komplexe Erkrankungen

Jedes ASV-Team ist auf eine Erkrankung spezialisiert und bietet ausschließlich die Versorgung hierzu an. Viele ASV-Teams bei Vivantes versorgen Patient*innen mit speziellen Tumoren, aber auch mit anderen eher seltenen und meist komplizierten Krankheiten wie Tuberkulose (zur Liste der ASV-Teams bei Vivantes).

ASV mit Krankenhausanschluss: Intersektoral, interdisziplinär und im Hintergrund das ganze Klinikum

In einer ASV arbeitet ein interdisziplinäres Team aus erfahrenen und nachgewiesen qualifizierten Fachärzt*innen zusammen, in der Regel sind das Krankenhausärzt*innen und niedergelassene Ärzt*innen – intersektoral und fachübergreifend also. Eine ASV in einem Krankenhaus hat den Vorteil, dass die Ambulanz das ganze Klinikum mit allen Einrichtungen als „Backup“ im Hintergrund hat. 

Detlev Corsepius, Direktor Klinikmanagement bei Vivantes: Bei Vivantes sind Patient*innen mit komplexen Erkrankungen in guten Händen. Und für eine gute Behandlung im Krankenhaus muss man nicht unbedingt im Bett liegen oder stationär aufgenommen werden. Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung bringt Spezialist*innen verschiedener Disziplinen mit niedergelassenen Ärzt*innen zusammen und schlägt so eine Brücke zwischen der ambulanten und der stationären Versorgung. Zudem hat eine ASV in einem Klinikum quasi ein ganzes Krankenhaus hinter sich – also Zugang zu allen Krankenhauseinrichtungen mit modernsten Diagnose- und Therapiemöglichkeiten.

Wer kann sich in ASV-Ambulanzen behandeln lassen und wer bezahlt das?

Patient*innen brauchen in der Regel eine Überweisung und können sich dann an die ASV-Teams wenden. Die Behandlung wird von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.

Wie unterscheiden sich ASV-Angebote?

Jedes ASV-Team ist auf eine Erkrankung spezialisiert und bietet ausschließlich die Versorgung hierzu an. Der gemeinsame Bundesausschuss G-BA regelt dies auch in einer Richtlinie (ASV-RL). Darin sind Anforderungen wie etwa die Qualifikation des ASV-Teams, die apparative Ausstattung und die diagnostischen und therapeutischen Leistungen festgelegt. So ist gesichert, dass in jeder ASV das Angebot gleich ist.

Links

ASV-Teams | Vivantes

Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V - Gemeinsamer Bundesausschuss (g-ba.de)

Ambulante spezialfachärztliche Versorgung - Gemeinsamer Bundesausschuss (g-ba.de)

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