Veröffentlicht am 17. November 2023

Prof. Dr. Joachim Breuer ist neuer Vorsitzender des Vivantes Aufsichtsrates

In der außerordentlichen Aufsichtsratssitzung am 17. November 2023 wurde Herr Prof. Dr. Joachim Breuer mit sofortiger Wirkung zum neuen Aufsichtsratsvorsitzenden von Vivantes gewählt. Er folgt auf Prof. Dr. mult. Eckhard Nagel, der sein Mandat zum 7. November niedergelegt hat.

Prof. Breuer ist ein international renommierter Sozialrechtler. Der Jurist war Präsident der Internationalen Vereinigung für Soziale Sicherheit in Genf und wurde kürzlich als einer der 100 weltweit bedeutendsten Rehabilitationsexperten ausgezeichnet. Fast drei Jahrzehnte war er für die gesetzliche Unfallversicherung tätig, davon 17 Jahre als Hauptgeschäftsführer des Dachverbandes DGUV. Als langjähriger Geschäftsführer zweier großer Kliniken und Mitbegründer des Klinikverbundes der Unfallversicherung verfügt er über umfassende und langjährige Erfahrungen im gesamten Gesundheitswesen.

Prof. Dr. Joachim Breuer: „Ich freue mich auf die große Aufgabe, als Aufsichtsratsvorsitzender des größten kommunalen Gesundheitsnetzwerkes die künftigen Herausforderungen anzugehen. Strukturveränderungen wie die geplante Krankenhausreform, die Digitalisierung und die Aufbrechung der Sektoren sollten wir nicht primär als Risiken, sondern als Chancen begreifen. Diese gilt es gemeinsam mit dem Land Berlin als Gesellschafter, der Belegschaft und der Geschäftsführung zu gestalten. Packen wir es an!“

Finanzsenator Stefan Evers: „Mit Prof. Dr. Joachim Breuer konnten wir einen ausgewiesenen Experten des Gesundheitswesens in Deutschland gewinnen. Joachim Breuer verfügt außerdem über eine jahrzehntelange Erfahrung in leitenden Positionen. Mein Dank gilt Professor Nagel für sein großes persönliches Engagement für Vivantes. Ich wünsche ihm Erfolg und insbesondere eine glückliche Hand bei dem für unsere Region so wichtigen Aufbau der Universitätsmedizin in Cottbus.“

Hintergrund: Der Vivantes Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat von Vivantes setzt sich zusammen aus je acht Vertreter*innen der Arbeitgeberseite und der Arbeitnehmerseite. Das Gremium hat die Aufgabe, die Geschäftsführung regelmäßig zu kontrollieren und zu beraten.

 

Foto: Bellwinkel_DGUV

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