Ehrenamt im ambulanten Hospiz

In Deutschland hat sich die Hospizbewegung seit 1978 aus ehrenamtlich tätigen Selbsthilfeinitiativen entwickelt, die ohne staatliche Förderung sterbende Menschen und ihre Angehörigen begleitet haben.

Hospizarbeit heute

Heutzutage hat sich die Hospizarbeit professionalisiert, basierend auf den Grundsätzen von Palliative Care. Inzwischen ist die stationäre und ambulante Hospizarbeit ein sozialrechtlicher Anspruch geworden, im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung, mit entsprechender Vergütung beziehungsweise Förderung der ambulanten Hospizdienste.

Der Grundsatz der ehrenamtlichen Sterbebegleitung hat durchgängig seinen hohen Stellenwert behalten und ist bis heute obligatorischer Bestandteil jeglicher Hospizarbeit. Gleichwohl ist eine spezifische Vorbereitung unerlässlich, um sich als Hospizhelfer*in auf die Bedürfnisse der Sterbenden und ihrer Angehörigen einstellen zu können.

In der ambulanten Hospizbegleitung dürfen ausschließlich geschulte, ehrenamtliche Mitarbeiter*innen eingesetzt werden. Für den Einsatz im stationären Hospiz ist diese Schulung nicht gesetzlich vorgeschrieben, aus unserer Sicht aber empfehlenswert.

Ihre Ansprechpartnerin

Kontaktperson: Katja Schwanitz
Koordination Ambulanter Hospizdienst und Ehrenamt

Kontakt

E-Mail:
Telefon:030 130 19 1208
Fax:030 130 19 1221

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