
Wahlleistungen im Krankenhaus
Wahlleistungen im Krankenhaus sind Zusatzleistungen, die jede Patientin und jeder Patient mit einer Klinik vereinbaren kann. Dafür gibt es dann eine Wahlleistungsvereinbarung. Die Kosten trägt man dann entweder als Selbstzahler oder reicht einen Antrag auf Erstattung bei der privaten Krankenversicherung oder Zusatzversicherung ein.
Was sind Wahlleistungen im Krankenhaus?
Wenn Sie im Krankenhaus zusätzlichen Service & Komfort wünschen, können Sie diese Leistungen zu den allgemeinen Krankenhausleistungen hinzubuchen.
In den Vivantes Krankenhäusern gibt es zwei Kategorien von Wahlleistungen:
- wahlärztliche Leistungen
- Unterkunft/Komfort, wozu auch die Unterbringung einer "medizinisch nicht notwendigen Begleitperson" zählt
Patient*innen können diese Wahlleistungen unabhängig voneinander wählen.
Über die gewählten Wahlleistungen wird dann eine gemeinsame Wahlleistungsvereinbarung zwischen Patient*in und dem Krankenhaus geschlossen – nachdem Sie transparent über die Preise der Wahlleistungen informiert wurden.
Das Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG § 17). ist die gesetzliche Grundlage für Wahlleistungen im Krankenhaus. Tipps zur Wahlleistungsvereinbarung können Sie auch bei der Verbraucherzentrale nachlesen.
Wahlleistungen könnten eine nicht unerhebliche finanzielle Mehrbelastung bedeuten. Bitte prüfen Sie vorab, ob Ihre Versicherung (private Krankenversicherung, Zuzahlungsbeihilfe etc.) diese Kosten abdeckt oder ob Sie diese selbst übernehmen können.