
Fragen & Antworten
Ein Unfall, eine akute oder chronische Erkrankung oder eine Operation belasten Körper und Seele. In Beruf und Alltag ergeben sich dann auf einmal ganz neue Einschränkungen: Hier hilft eine medizinische Reha.
Fragen und Antworten rund um die Reha
Sie möchten wissen, wie es nach einem Aufenthalt im Krankenhaus weitergeht oder wie Sie Ihre akute oder chronische Erkrankung ganzheitlich in den Griff kriegen? Die Vivantes Reha-Klinik in Berlin-Schöneberg hat die wichtigsten Fragen zu Rehabilitationsmaßnahmen für Sie zusammengestellt.
Grundsätzliches zu einer Rehabilitationsmaßnahme
Eine Rehabilitationsmaßnahme ist als Anschlussheilbehandlung oder als Heilverfahren möglich.
Da Rehabilitationsmaßnahmen nur auf Antrag von den gesetzlichen Krankenkassen oder privaten Krankenversicherungen, der Deutschen Rentenversicherung oder – nach Arbeitsunfällen und bei Berufskrankheiten – von der gesetzlichen Unfallversicherung getragen werden, muss Ihre Ärztin oder Ihr Arzt zuerst feststellen, dass bei Ihnen eine medizinische Reha notwendig ist (Rehabilitationsbedarf).
Außerdem müssen Sie rehabilitationsfähig sein, um eine Reha durchzuführen. Und es muss eine positive Rehabilitationsprognose geben, d.h. die gute Chance, dass sich Ihr Gesundheitszustand durch eine Reha verbessert.
Wenn diese drei Bedingungen
- Rehabilitationsbedarf,
- Rehabilitationsfähigkeit und
- Rehabilitationsprognose
erfüllt sind, wird Ihre Haus-, Fachärzt*in oder Ihr behandelndes Ärzteteam im Krankenhaus Ihnen eine Reha-Maßnahme verschreiben.
Unter Reha-Fachbereiche erfahren Sie mehr zu den medizinischen Behandlungsfeldern der Vivantes Reha-Tagesklinik.
In einer ambulanten Reha trainieren Sie tagsüber in einer Reha-Einrichtung, fahren danach aber wieder nach Hause. Das hat den Vorteil, dass Sie in Ihrem vertrauten Umfeld bleiben.
Bei einer stationären Reha sind Sie in einer Reha-Klinik untergebracht. Während Ihrer verordneten Reha-Zeit trainieren, lernen, essen und schlafen Sie in dieser Einrichtung.
Medizinisch unterscheiden sich ambulante und stationäre Rehabilitationsmaßnahmen nicht.
Wie Sie einen Reha-Antrag stellen, haben wir Ihnen ausführlich unter Eine Reha beantragen beschrieben.
Der Antragsprozess für eine stationäre und eine ambulante Rehabilitation ist derselbe.
Ja, Sie haben ein gesetzlich verankertes Wunsch- und Wahlrecht. Mehr dazu finden Sie unter Reha beantragen.
Bei der stationären Reha müssen Sie eine Zuzahlung leisten: 10 Euro pro Kalendertag.
Bei der ambulanten Reha kommt es auf Ihren Kostenträger an: Einige verlangen Zuzahlungen, andere nicht. Wenn notwendig, können Sie auch eine Zuzahlungsbefreiung beantragen.
Je nach ärztlicher Einschätzung und Krankheitsbild dauert eine ganztägig ambulante Rehabilitation in der Regel 3 Wochen. Wenn es im Verlauf medizinisch notwendig ist, kann auch ein Verlängerungsantrag gestellt werden.
Bevor Sie bei uns eine Reha beginnen können, müssen Sie sicherstellen, dass Sie zu Folgendem in der Lage sind:
- alleine an- und auskleiden
- alleine zur Toilette gehen und diese auch sauber hinterlassen können
- die Wege von und zu den Therapieräumen und in die Cafeteria alleine bewältigen können
- Sie müssen zeitlich und räumlich orientiert sein
- Bei neurologischen Patient*innen: Bitte reichen Sie Ihren Barthel-Index vorab bei uns ein und wir prüfen, ob eine Reha bei uns möglich ist.
Grundsätzlich ist eine Reha bei uns erst ab 18 Jahren möglich. Sollten Sie eine Anfrage zu geringfügig jüngeren Kindern haben, sprechen Sie uns bitte an und wir prüfen Ihren konkreten Fall.
Vor der Reha
Bei Anfragen zu Terminverschiebungen können wir nur den gesamten Reha-Aufenthalt verschieben. Es ist nicht möglich, dass nur der erste Reha-Tag „rausgenommen“ wird, da wir für Ihren Reha-Start einen ärztlichen Aufnahmetermin einplanen und entsprechend freie Termine vorhanden sein müssen.
Bitte überlegen Sie daher sehr genau, ob es notwendig ist, einen 3- oder 4-wöchigen Reha-Aufenthalt wirklich zu verschieben. Eine Verschiebung ist folglich nur aus wichtigem Grund und auch nur einmalig möglich. Bei mehrmaliger Verschiebung ist das Einverständnis des Kostenträgers notwendig, bei „Eilfällen“ ist schon bei der ersten Terminverschiebung das Einverständnis des Kostenträgers notwendig.
Bitte nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Kostenträger auf und besprechen Ihr Anliegen. Wir benötigen anschließend eine schriftliche Bestätigung vom Kostenträger (E-Mail oder postalisch), dass die Terminverschiebung genehmigt ist.
Fragen Sie uns einfach per E-Mail an und wir können prüfen, ob unsere Mitarbeiter*innen über die entsprechenden Fremdsprachenkenntnisse verfügen.
Ihr Reha-Aufenthalt
Bitte achten Sie darauf, pünktlich da zu sein. Sollten Sie aufgrund von besonderen Vorkommnissen einmal nicht pünktlich da sein können, melden Sie sich bitte telefonisch bei unserer Rezeption.
Ansonsten bringen Sie bitte Folgendes mit:
- ausgefüllte und unterschriebene Fragebögen und Erklärungen, die der Einladung beiliegen
- Ihnen vorliegende medizinische Unterlagen wie Entlassungsbrief, Röntgenbilder, Laborbefunde etc. (bitte auch, wenn Sie in einem Vivantes Haus behandelt wurden)
- eine Aufstellung der Medikamente, die Sie regelmäßig einnehmen und die Sie gegebenenfalls im Tagesverlauf benötigen
- Personalausweis, Chipkarte Ihrer Krankenkasse und ggf. Schwerbehindertenausweis
- etwas Kleingeld für die Benutzung der Heißgetränkeautomaten
- Bescheinigungen über Zuzahlungen oder einen entsprechenden Befreiungsnachweis, wenn vorhanden (nur wenn der Kostenträger der Rehabilitation Ihre Krankenkasse ist)
- Hinweis: Ein Rollstuhl oder Rollator kann für die Nutzung bei uns im Haus ausgeliehen werden. Besprechen Sie das am besten direkt vor Ort mit unseren Mitarbeiter*innen der Pflege.
Für Ihr Reha-Training bringen Sie bitte jeden Tag mit:
- Sportbekleidung wie Trainings- oder Jogginganzug, Turnschuhe mit rutschfester Sohle (natürlich können Sie auch direkt in Sportkleidung zu uns kommen)
- eine leere Trinkflasche, die an unseren Wasserspendern aufgefüllt werden kann
- ein Handtuch (mindestens 50 x 100 cm) als Unterlage für die Nutzung der Geräte
- erforderliche Hilfsmittel (Gehstützen o. ä.) (Patient*innen mit Gehhilfen empfehlen wir, einen kleinen Rucksack mitzubringen)
In der Reha stehen SIE im Mittelpunkt. Das heißt: Lassen Sie bitte Kind(er) und Haustier(e) zu Hause.
Wir empfehlen sportliche Kleidung, da Bewegung ein wesentlicher Bestandteil der Reha ist. Tragen Sie Turnschuhe oder bequeme Schuhe mit heller Sohle.
Sie erhalten von uns einen Essens-Chip für das Mittagessen im Bistro des Auguste-Viktoria-Klinikums. Dort können Sie aus verschiedenen Menüs – auch vegetarisch oder vegan – auswählen. Sollten Sie über das Mittagessen hinaus noch weitere Verpflegung benötigen, können Sie diese mitbringen oder sich auf eigene Kosten im Bistro etwas zu Essen holen. Sollten Sie zwischenzeitlich Durst haben, stehen bei uns Wasserspender kostenlos für Sie zur Verfügung oder Sie können gegen Entgelt unseren Kaffeeautomaten nutzen.
Sind Sie Privatpatient*in oder ist Ihre Krankenkasse Ihr Kostenträger, können Sie mit dem Arzt bzw. der Ärztin in der Reha im Aufnahmegespräch abstimmen, ob Sie ggf. auch nur 4 oder 3 Tage pro Woche zur Reha erscheinen wollen. Ihr Reha-Zeitraum verlängert sich entsprechend, sodass Sie insgesamt die Anzahl an Reha-Tagen beibehalten und nur auf einen längeren Zeitraum strecken. Täglich müssen Sie mit einer Anwesenheit von mindestens 4 Stunden rechnen.
Ist Ihr Kostenträger die Deutsche Rentenversicherung, haben wir keinen Spielraum bei den Anwesenheitstagen. Die Deutsche Rentenversicherung verlangt, dass Sie 5 Tage pro Woche an der Reha-Maßnahme teilnehmen. Täglich müssen Sie mit einer Anwesenheit von mindestens 6 Stunden rechnen.
Bitte bringen Sie zunächst Ihre Medikamente selber mit und sprechen über Ihre tägliche Medikation mit Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin in der Reha. Bei geläufigen Medikamenten sorgen wir während Ihrer Reha-Zeit für die Medikamentenversorgung. Sollten Sie sehr spezielle Medikamente benötigen, müssen Sie diese über den gesamten Reha-Zeitraum selbst mitbringen. Dieses Thema wird mit Ihnen beim ärztlichen Aufnahmegespräch genau abgestimmt.
Wir haben in der Reha mehrere Ruheräume mit bequemen Sesseln, die Sie für Entspannungsphasen zwischen den Therapien nutzen können. Dies sind Gemeinschaftsräume, keine Einzelzimmer. Dort können Sie sich gerne zurückziehen.
Natürlich kann es passieren, dass Sie während Ihrer Reha krank werden. Melden Sie sich bitte per E-Mail bei uns krank, sobald Sie wissen, dass es Ihnen nicht möglich ist, die Reha zu besuchen.
patienteninformation.reha@vivantes.de
Die ausgefallenen Reha-Tage werden dann an Ihren ursprünglich geplanten Reha-Aufenthalt angehängt. Bitte beachten Sie aber, dass die Reha nicht länger als 14 Tage (inkl. Wochenenden und Feiertagen) unterbrochen werden darf. Eine längere Unterbrechung führt zum Abbruch der Reha.
Wenn Ihr Kostenträger die Deutsche Rentenversicherung ist, benötigen Sie für jeden Tag der Abwesenheit eine ärztliche Bescheinigung, die Sie bei uns abgeben müssen.
Ist Ihr Kostenträger die Deutsche Rentenversicherung oder sind Sie Privatpatient*in, brauchen Sie keine Zuzahlung zu leisten.
Ist Ihre Krankenkasse der Kostenträger, besprechen Sie das Thema Zuzahlung bitte direkt mit Ihrer Krankenkasse.
Ja, beide Häuser der Vivantes Reha in Berlin-Schöneberg sind barrierefrei zu erreichen.
Ja, das Team unserer Sozialberatung unterstützt Sie bei Fragen und Anträgen, beispielsweise
- zur Rente,
- zu Versicherungen,
- zur Schwerbehinderung oder
- zum Übergangsgeld.
Anreise zur Vivantes Reha in Berlin-Schöneberg
Wir bieten – bei medizinischer Notwendigkeit – einen Fahrdienst an. Dieser kann aber nicht alle Postleitzahlengebiete Berlins abdecken. Hier finden Sie eine Übersicht der Postleitzahlenbereiche, in denen wir eine Abholung für Sie organisieren können. Wenn Sie außerhalb von Berlin wohnen, müssen Sie Ihre tägliche An- und Abreise selbständig organisieren.
Unser Fahrdienst bietet keine Direktfahrten an. Es handelt sich bei dem Fahrdienst immer um Sammelfahrten, bei denen ca. 8 Patient*innen transportiert werden. Hierdurch kann natürlich abhängig von Verkehr, besonderen Verkehrsvorkommnissen und den anderen abzuholenden Patient*innen Wartezeit entstehen. Unser Fahrdienst kontaktiert aber alle abzuholenden Patient*innen kurz vor der täglichen Abholung telefonisch, um den genaueren Abholzeitpunkt mitzuteilen.
Ja. Unser Fahrdienst ist in zwei Bereiche unterteilt:
Fahrdienst 1: Abholung ca. 7:00 – 8:30 Uhr von der Abholadresse
Fahrdienst 2: Abholung ca. 8:00 – 9:30 Uhr von der Abholadresse
Je nachdem, welchem Fahrdienst-Zeitfenster Sie aufgrund Ihrer Postleitzahl angehören, sollten Sie zur angegeben Zeit bereit sein, d.h. angezogen, gefrühstückt, mit gepackter Tasche. Sie warten dann in der Wohnung auf den Anruf vom Fahrdienst. Der Fahrdienst ruft kurz vor seiner Ankunft bei Ihnen an.
Bei der Rückfahrt startet der Fahrdienst 1 um 15:00 Uhr und der Fahrdienst 2 um 16:30 Uhr von der Reha zu Ihnen zurück.
Nein. Nachdem Sie vom Fahrdienst angerufen wurden, machen Sie sich selbständig auf den Weg vor Ihr Haus, sodass Sie auf öffentlichem Verkehrsland sind. Sie müssen in der Lage sein, alleine zum Auto des Fahrdienstes zu gehen und einzusteigen. Unser Fahrdienst kann dabei leider nicht unterstützen. Aus versicherungsrechtlichen Gründen darf der Fahrdienst nicht beim Ein- und Aussteigen helfen. Sollten Sie einen Rollstuhl, Rollator oder kleinen E-Rollstuhl haben, kann dieser mitgenommen werden. Den Transport dieser Hilfsmittel über etwaige Treppen von Ihrer Wohnung zur Straße müssen Sie jedoch selbst übernehmen beziehungsweise organisieren.
Wenn Ihre Abhol-Adresse von Ihrer Wohnadresse abweicht, kann es passieren, dass sich Ihr Reha-Zeitraum verschiebt. Bitte melden Sie eine abweichende Abhol-Adresse also schnellstmöglich oder geben Sie sie am besten bereits bei der Reha-Anmeldung deutlich vermerkt mit an. Es kann dadurch auch vorkommen, dass Sie die Anfahrt an Ihrem ersten Reha-Tag selbst organisieren müssen. Wir informieren Sie dazu entsprechend.
Für Gesetzlich Versicherte: Der Fahrdienst ist für Sie als Patient*in kostenfrei, wenn Ihre Reha-Kosten von Ihrer Krankenkasse, der Deutschen Rentenversicherung oder den Versorgungswerken übernommen wird.
Für Privatversicherte: Der Fahrdienst ist kostenpflichtig, wenn Sie Privatpatient*in sind. Gern können wir Ihnen hier die Kontaktdaten unseres Fahrdienstes geben, sodass Sie alle weiteren Details mit ihm abstimmen können.
Nein, wir haben keine eigenen Parkplätze. Aufgrund von umfangreichen Baumaßnahmen stehen auf dem Gelände des Auguste-Viktoria-Klinikums derzeit leider keine Besucherparkplätze zur Verfügung. Sollten Sie dennoch mit dem eigenen PKW anreisen wollen, empfehlen wir das Parken außerhalb des Klinikgeländes in der Rubensstraße mit Seitenstraßen oder auf dem Grazer Damm mit Seitenstraßen. In diesen Bereichen besteht aktuell noch keine Parkraumbewirtschaftung, jedoch müssen Sie entsprechend den Fußweg mit in Ihre Anreisezeit einplanen.
Wenn Ihr Kostenträger die Deutsche Rentenversicherung ist, erstatten wir 20 Cent pro gefahrenen Kilometer auf Grundlage der kürzesten Strecke zwischen Ihrem Wohnort und der Reha-Klinik. Hierfür benötigen wir im Laufe des Reha-Zeitraums Ihre Kontonummer.
Sind Sie Privatpatient*in, erstatten wir leider kein Fahrgeld. Dafür wenden Sie sich bitte an Ihre private Versicherung.
Gehören Sie zu keiner der benannten Gruppen, wenden Sie sich bitte diesbezüglich direkt an Ihren Kostenträger (Krankenkasse, Postbeamtenkrankenkasse, Versorgungswerke).
Es gibt verschiedene Möglichkeiten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu uns zu gelangen:
- S1 bis Haltestelle "Feuerbachstraße", weiter mit dem Bus M76 Richtung S-Lichtenrade bis Haltestelle "Cranachstraße"
- S2, S25 bis Haltestelle "Priesterweg", weiter mit dem Bus M76 Richtung U-Walther-Schreiber-Platz Haltestelle "Auguste-Viktoria-Klinikum Süd"
- Bus 143 bis Haltestelle "Auguste-Viktoria-Klinikum" oder "Auguste-Viktoria-Klinikum Süd"
- Bus 170 bis Haltestelle "Insulaner"
- Bus 246 bis Haltestelle "Brüggemannstraße/AVK Ost"
- U9 bis Haltestelle "Walther-Schreiber-Platz", weiter mit dem Bus M76 bis Haltestelle "Cranachstraße"
- S 41, S42, U4 bis Haltestelle "Innsbrucker Platz", weiter mit dem Bus 187 bis Haltestelle "Auguste-Viktoria-Klinikum"
Wenn Ihr Kostenträger die Deutsche Rentenversicherung ist, erstatten wir Ihnen die Kosten für die Fahrkarte im Anschluss an Ihre Reha. Hierfür benötigen wir im Laufe des Reha-Zeitraums Ihre Kontonummer und auch die Fahrkarten als Nachweis.
Sind Sie Privatpatient*in, erstatten wir leider kein Fahrgeld. Dafür wenden Sie sich bitte an Ihre private Versicherung.
Gehören Sie zu keiner der benannten Gruppen, wenden Sie sich bitte diesbezüglich direkt an Ihren Kostenträger (Krankenkasse, Postbeamtenkrankenkasse, Versorgungswerke).

