
Die Reha nach der Hüft-OP und nach der Knie-OP
Bei Vivantes ist die Rehabilitation entscheidend und ebenso wichtig, wie die OP selbst. Unser Sozialdienst bespricht und plant mit Ihnen diese Reha-Maßnahme bereits vor der Operation.
Sie haben sich für den Einsatz einer Hüft- bzw. Knie-Prothese entschieden und fragen sich, wie es nach der OP und insbesondere mit der Reha nach der Hüft-OP bzw. Knie-OP weitergeht. Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Planung von Reha-Maßnahmen und betreiben bei Vivantes auch ein eigenes Rehabilitationszentrum. Es gehört zu den größten ganztägig ambulanten Reha-Zentren Berlins.
Für den Erfolg der Operation ist die Rehabilitation ebenso wichtig wie der Einsatz des neuen Hüftgelenks oder des Kniegelenks selbst.
„Ziel unserer Arbeit ist es, Ihnen eine Rückkehr in ein unabhängiges Leben zu ermöglichen. Dabei wird jede Rehabilitationsmaßnahme individuell erarbeitet. Gemeinsam mit Ihnen, Ihren Angehörigen und dem Team besprechen wir Ihre persönlichen Bedürfnisse.“
Ziele der Reha nach der Hüft-OP und nach der Knie-OP
Die Reha dient in erster Linie Ihrer schnellen Rückführung ins alltägliche Leben. Hauptsächliche Ziele sind:
Die Beseitigung und Linderung von Gelenkschmerzen
Die Förderung von Ausdauer, Mobilität und Motorik
Die Stabilisation und Stützung der Hüfte
Muskelaufbau und das Erlernen eines gelenkschonenden Verhaltens
Eine Stärkung des psychischen Wohlbefindens
1 Die Auswahl der Klinik
Unterschied zwischen ambulanter und stationärer Reha
Die Therapieeinheiten sind in der ambulanten und in der stationären Reha identisch. Bei einer ambulanten Reha schlafen Sie zu Hause und besuchen die Einrichtung täglich nach dem vorgegebenen Therapieplan für ca. 6 Stunden.
Ein Vorteil der ambulanten Reha ist, dass Sie die geübten und erreichten Therapieschritte umgehend bei Ihnen zu Hause umsetzen können. Außerdem verbringen Sie die Abende und auch die Wochenenden in Ihren eigenen vier Wänden.
Die ambulante Reha ist die erste Wahl, wenn es für Ihre Lebensumstände und Belastbarkeit möglich ist.
Je nachdem
was die Ärztin oder der Arzt im Befundbericht befürwortet,
die Einrichtung anbietet und
Ihr Kostenträger (z.B. Ihre Krankenkasse, Ihre Rentenversicherung) übernimmt,
können es folgende Transportarten sein:
Öffentliche Verkehrsmittel, Taxi, eigener PKW oder Abholung durch die Rehaklinik.
Sie haben bei der Rehaklinik ein Wunsch- und Wahlrecht. Manchmal ist es jedoch notwendig, den Klinikwunsch zugunsten eines Termins innerhalb der Frist zurückzustellen, wenn die Wunschklinik zeitnah keine freien Kapazitäten hat.
Zudem haben einige Kostenträger Vertragskliniken, die von den Kostenträgern bevorzugt belegt werden. Im Zweifel erkundigen Sie bei unserem Sozialdienst, welche Kliniken das sind.
Die endgültige Entscheidung über die Rehaklinik trifft der Kostenträger nach sozialmedizinischen Kriterien. Es muss in jedem Fall eine orthopädische Rehaklinik sein.
Sie haben bei der Rehaklinik ein Wunsch- und Wahlrecht. Manchmal ist es jedoch notwendig den Klinikwunsch zugunsten eines Termins innerhalb der Frist zurückzustellen, wenn die Wunschklinik zeitnah keine freien Kapazitäten hat.
Für Sie gilt das Gleiche wie für Privatpatient*innen.
2 Die Reservierung der Reha-Klinik
Vereinbarung des OP-Termins
Vorausschauende Termine bilden die Basis unserer Reha-Planung. Nachfolgend skizzieren wir Ihnen die wichtigsten Punkte der Reha-Planung nach der Hüft-OP bzw. Knie-OP:
Sie überlegen sich,
wann es für Sie am besten ist, eine Reha durchzuführen und
ob Sie in eine bestimmte orthopädische Reha-Einrichtung gehen möchten.
Sind sie bezüglich Zeitpunkt und Reha-Einrichtung flexibel oder nicht?
Grundsätzlich lässt sich sagen: Je festgelegter Sie bezüglich Zeitpunkt der Reha und Auswahl der Reha-Klinik sind, desto länger ist der Planungszeitraum im Voraus.
Das ist ähnlich wie bei der Urlaubsplanung: Die Wunschunterkunft bekommt man nur, wenn man rechtzeitig im Voraus reserviert.
Ein langer Planungszeitraum ist mindestens ein Vierteljahr.
Aus dieser Überlegung ergibt sich, wann für Sie der Zeitpunkt der OP am besten ist.
Bitte besprechen Sie Ihre Reha-Überlegungen und was Sie sich vorstellen mit Ihrer operierenden Ärztin oder Ihrem operierenden Arzt. Denn hieraus ergibt sich der Zeitpunkt des OP-Termins.
Haben Sie Ihren OP-Termin vereinbart, kontaktieren Sie bitte unseren Sozialdienst. Mit ihm besprechen Sie die Möglichkeiten und die Auswahl der Reha-Klinik.
Wir reservieren die Rehaklinik für folgende Gruppen:
Gesetzlich Versicherte
Privatversicherte mit und ohne Beihilfe
Versicherte der Deutschen Rentenversicherung Bund
Versicherte der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland
Alles gut geplant, aber die OP wird vorverlegt:
Ihnen wird ein früherer OP-Termin angeboten und Sie entscheiden sich, der Vorverlegung zuzustimmen, dann können wir Ihnen Ihre reservierte Reha- Klinik nicht mehr zusichern. Wie gesagt, ähnlich wie in der Urlaubsplanung, ist dann die Einrichtung einfach schon belegt. Bitte nehmen Sie umgehend Kontakt mit unserem Sozialdienst auf, wenn Sie Ihren OP-Termin vorverlegt haben.
Wir bemühen uns bei Ihrer Wunsch-Rehaklinik, Ihnen einen früheren Termin zu reservieren. Falls das nicht klappt, suchen wir nach Alternativen. Grundsätzlich gilt: Je größer der Vorlauf der Reha-Planung, desto besser können wir Ihren Wünschen gerecht werden.
Falls Sie sich entscheiden den OP-Termin sehr kurzfristig nach vorne zu verschieben und nur noch wenig Zeit bis zur theoretischen Reha-Aufnahme bleibt, kann es sein, dass Sie einen längeren Zeitraum zu Hause überbrücken müssen, bis Sie eine Reha-Maßnahme antreten können.
Die OP wird auf einen späteren Zeitpunkt verschoben
Bitte informieren Sie umgehend unseren Sozialdienst.
Je nach Fall kann es sein, dass wir Ihnen eine andere Reha-Klinik reservieren müssen als ursprünglich festgelegt. Aber wir besprechen alles mit Ihnen im Detail.
„Was kompliziert wirkt, ist ganz einfach und erfolgt nach einem Standard-Prozess. Wir kümmern uns um Ihren Antrag.“

3 Die Reha-Beantragung
Die Reha (Anschlussheilbehandlung) wird über den Sozialdienst im Krankenhaus beantragt.
Die Reha (Anschlussheilbehandlung) beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse, wenn Sie Rentner*in sind und bei Ihrem Rentenversicherungsträger, wenn Sie noch im Berufsleben stehen. Der Sozialdienst kümmert sich in Absprache mit Ihnen um die Antragsstellung.
Bei Beamte*innen und Privatpatient*innen gelten abweichende Regeln. Bei der Antragsstellung hilft Ihnen unser Sozialdienst.
Reha-Kosten
Ihr Rententräger, Ihre Krankenkasse, Ihre Krankenversicherung oder gegebenenfalls eine Beihilfestelle. Das hängt von Ihren persönlichen Voraussetzungen ab.
Die Kosten für die sogenannte Anschlussheilbehandlung – die Reha -, die vom Patienten selbst zu tragen sind, hängen davon ab, welcher Kostenträger in der Leistungspflicht ist.
Kostenträger Rentenversicherungsträger: Zuzahlung bei einer stationären Reha-Maßnahme in Höhe von 10 Euro pro Tag für längstens 14 Tage im Kalenderjahr. Die Zuzahlung entfällt bei einer ambulanten Reha-Maßnahme.
Kostenträger Krankenkasse: Zuzahlung in Höhe von 10,00 Euro pro Behandlungstag für bis zu 28 Behandlungstage pro Kalenderjahr (egal ob ambulant oder stationär)
Wenn Sie in einem Jahr bereits mehrere Krankenhausaufenthalte oder Anschlussrehabilitationen in Anspruch genommen haben, werden alle Tage der Zuzahlung berücksichtigt und gegenseitig angerechnet.
Bei privaten Krankenkassen mit und ohne Beihilfe müssen Sie in der Regel in Vorleistung gehen und bekommen die Kosten erst im Nachhinein erstattet. Je nach abgeschlossen Tarif bei der privaten Krankenversicherung kann es sein, dass die private Krankenkasse nur einen Teil der Reha-Kosten übernimmt und ein Selbstbehalt beim Versicherten bleibt. Idealerweise erkundigen Sie sich vor Antritt der Rehabilitation bei Ihrer Krankenversicherung. Es können auch Kosten entstehen, die nicht durch die Beihilfe abgedeckt sind.
Sie erhalten von Ihrem Kostenträger eine schriftliche Kostenübernahme. Ohne diese Kostenübernahme sollten Sie die Reha-Maßnahme nicht antreten, da Sie die Kosten im Zweifel sonst komplett selber tragen müssen. Es kann auch sein, dass Sie ohne die Kostenübernahme von der Rehaklinik am Tag der Aufnahme abgelehnt werden. Sollte Ihnen bis zum Termin keine Kostenübernahme vorliegen, wenden Sie sich bitte direkt an den zuständigen Kostenträger.
Weitere Fragen zur Reha nach der Hüft- und Knie-OP
In aller Regel dauert der Reha-Aufenthalt drei Wochen (bei Rentner*innen, bei denen die Krankenkasse Kostenträger ist, kann sie auch länger dauern, wenn sie ambulant durchgeführt wird und zwischen den Behandlungstagen freie Tage sind).
Nein, eine Reha ist keine Pflicht. Allerdings kann die Rentenversicherung bei vorzeitigem Rentenantrag den Umstand mit bewerten, wenn eine Reha abgelehnt wurde.
Angehörige können in der Regel mit zur Reha fahren, sofern die Rehaklinik Kapazitäten hat. Wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Ihre Begleitperson nicht als medizinisch notwendig attestiert hat, dann muss Ihre Begleitperson die Kosten für den Aufenthalt selber zahlen. Der Tagessatz wird von der Rehaklinik festgelegt und muss selber in den Kliniken erfragt werden.
Nein, Haustiere sind in den Reha-Kliniken nicht erlaubt. Wenn Sie eine ambulante Reha auswählen, dann können Sie Ihre Tiere zu Hause versorgen.
Kontakt Sozialdienst
030 130 20 2009 - Stefanie Müller
030 130 202010 - Jennifer Schneider
030 130 20 2715 - Andrea Fanta
030 130 20 3823 - Thomas Förster
030 130 20 2327 - Ines Gescheidt
030 130 20 2542 - Semra Yola
Ort: Haus 7, 3. Obergeschoss
Termin: Nach Vereinbarung.
Bitte beachten Sie:
Für den Sozialdienst der Psychiatrie wenden Sie sich bitte an das Sekretariat der Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik.
030 130 12 1855 - Birgit Richter
030 130 12 1954 - Nicole Bergmann
030 130 12 1854 - Leonie Kremer
030 130 12 1648 - Petra Klemp
030 130 12 1647 - Sabine Römer
030 130 12 3224 - Jürgen Hümpfner
030 130 12 1953 - Yvonne Fokouam Fokwen
030 130 12 1648 - Ümran Türk
Ort: Hauptgebäude, Erdgeschoss
Termine: Nach Vereinbarung
Bitte beachten Sie:
Für den Sozialdienst der Psychiatrie wenden Sie sich bitte an das Sekretariat des Departments für Seelische Gesundheit.
030 130 22 3172 - Anke Schiwon
030 130 22 3174 - Martina Bloedorn
030 130 22 3171 - Sabine Freund
030 130 22 3177 - Anna Sophie Künzel
030 130 22 3179 - Nicole Löcse
030 130 22 3170 - Erdmute Leue
Ort: Hauptgebäude, Erdgeschoss
Termine: Nach Vereinbarung
Bitte beachten Sie:
Für den Sozialdienst der Psychiatrie wenden Sie sich bitte an das Sekretariat des Departments für Seelische Gesundheit.
030 130 17 2175 - Josefine Ehrlich
030 130 17 2152 - Juliane Müller
030 130 17 2176 - Natalie Rau
Ort: Sie finden uns in Haus 8, an der Rollstuhlrampe (Erdgeschoss rechts)
Termine: Nach Vereinbarung
Bitte beachten Sie:
Für den Sozialdienst der Psychiatrie wenden Sie sich bitte an das Sekretariat der Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik.
030 130 23 4822 - Ilona Baumann
030 130 23 1968 - Johanna Fröhlich
030 130 23 2417 - Olivia Goldmann
030 130 23 4187 - Antonia Höll
030 130 23 2005 - Elisa Marquardt
030 130 23 1411 - Sara Noack
030 130 23 4834 - Annegret Schaub
030 130 23 4833 - Katharina Tidecks
030 130 23 1271 - Kevin Prüm
030 130 23 1411 - Katharina Pfeffer
030 130 23 1357 - Jennifer Rogge
Ort: Erdgeschoss des Hauptgebäudes
Termine: Nach Vereinbarung
Bitte beachten Sie:
Für den Sozialdienst der Psychiatrie wenden Sie sich bitte an das Sekretariat der Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik.
030 130 14 2109 - Sabrine Lorenz
030 130 14 2112 - Sylvia Wilke
030 130 14 2078 - Laura Koloske
030 130 14 2108 - Claudia Klingbeil
030 130 14 2058 - Ariane Mügge
030 130 14 2059 - Julia Rubas
030 130 14 2047 - Sabine Wendler
Ort: Gebäude P5, 2. Obergeschoss
Termine: Nach Vereinbarung
Bitte beachten Sie:
Für den Sozialdienst der Psychiatrie wenden Sie sich bitte an das Sekretariat der Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik.
030 130 13 1188 - Anna Fischer
030 130 13 1183 - Bärbel Henke
030 130 13 1182 - Ilka Pahl
030 130 13 1189 - Christine Sterzl-Büdenbender
030 130 13 1762 - Jürgen Hümpfner
030 130 13 1185 - Dorit Rummelsburger
030 130 13 1045 - Mareike Schneider
Ort: Über Eingang Lynarstraße
Termine: Nach Vereinbarung
Bitte beachten Sie:
Für den Sozialdienst der Psychiatrie wenden Sie sich bitte an das Sekretariat des Departments für Seelische Gesundheit.





