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Ambulatorium Seelische Gesundheit

Sprechstunde für Kriegsgeflüchtete aus der Ukraine

Das Zentrum für transkulturelle Psychiatrie im Ambulatorium für Seelische Gesundheit bietet eine offene Sprechstunde für Kriegsgeflüchtete aller Altersgruppen aus der Ukraine an – auch in Ukrainisch.

Psychologische Kriegsfolgen behandeln

In der offene Sprechstunde für Kriegsgeflüchtete aus der Ukraine können Angst-Erleben, Albträume, Trauer, Verlust, Trennungsschmerz und Depression, Unruhe, seelische Erstarrung, Schlafstörungen oder das Gefühl neben sich zu stehen und psychosomatische Beschwerden behandelt werden – auch in Ihrer Muttersprache Ukrainisch.

Das Behandlungsangebot richtet sich an Erwachsene und Kinder:

Die Sprechstunde für Kriegsgeflüchtete aus der Ukraine findet im Ambulatorium Seelische Gesundheit in Berlin-Reinickendorf am Standort Waldstraße statt.

Wenn Kinder sichtbar belastet sind, vermitteln wir gerne an weitere Institutionen, z.B. die Kinder- und Jugendpsychiatrie des Klinikums im Friedrichshain.

Voraussetzungen & Termine

  • Wir behandeln Menschen ab 18 Jahren
  • Eine parallele Behandlung (im aktuellen Quartal) bei einer niedergelassenen Psychiater*in oder Psychotherapeut*in schließt die Behandlung in der PIA aus.
  • Die Komplexleistungen der PIA bestehen aus ärztlichen (mind. 2 Termine pro Quartal) und nicht-ärztlichen (mind. 1 Termin pro Quartal, u.a. Psycholog*innen, Ergotherapeut*innen, Systemisches Coaching, Sozialarbeit, pflegerisches Personal) Leistungen.
  • Eine Überweisung der behandelnden Hausärztin oder des behandelnden Hausarztes ist obligatorisch

Termine

  1. Schreiben Sie uns eine E-Mail an transkulturelle-psychiatrie@vivantes.demit der Bitte um einen zeitnahen Termin. Wir melden uns so schnell wie möglich (auch in Ihrer Sprache) bei Ihnen zurück.
  2. Privat versicherte Patient*innen wenden sich bitte an E-Mail: department-seelischegesundheit.huk@vivantes.de
  3. Bitte bringen Sie zu Ihrem ersten Termin folgende Unterlagen mit: Überweisung, gültige elektronische Gesundheitskarte oder Betreuungsbescheinigung oder einen grünen Schein, Arztbrief, Befunde o.ä.

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